Noleggio bici DEU

Benutzerdaten

Adresse

Mietdaten

Dokumente

Dimensione massima del file: 67.11MB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN UND ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
WICHTIG - LESEN SIE DIE ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN
Der Mieter (Kunde) von Fahrrädern und/oder Ausrüstung des Verleihunternehmens Imperia Green S.r.l.s. (Vermieter), dessen Unterschrift auf diesem Vertrag erscheint, nimmt das Fahrrad und/oder die Ausrüstung zu den auf der Vorder- oder Rückseite dieses Vertrags aufgeführten Bedingungen entgegen, die der Mieter akzeptiert und zu deren Einhaltung er sich verpflichtet:

  1. Um ein Fahrrad und/oder eine Ausrüstung mieten zu können, muss der Kunde dem Vermieter einen gültigen Ausweis vorlegen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen das Fahrrad und/oder die Ausrüstung gemäß den mitgeteilten und/oder an der Mietstation ausgehängten Zeiten am selben Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde.
  2. Vor der Übernahme des Fahrzeugs und/oder der Ausrüstung muss der Mieter die Zahlung gemäß den zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifen leisten. Der Vermieter kann Zahlungen bei Rückgabe oder mit sonstigen Stundungen gestatten.
  3. Der Mieter muss eine Kaution in Höhe von 100,00 € (einhundert/00 Euro) als Sicherheit hinterlegen; Diese Kaution ist nicht mit der Mietzahlung zu verwechseln, die Kaution kann durch die Hinterlegung einer geeigneten Garantieurkunde ersetzt werden.
  4. Bei der Übergabe wird der Funktionszustand des Fahrrades bzw. der Ausrüstung durch den Kunden und den Vermieter überprüft. Mit der Übernahme des Fahrrads und/oder der Ausrüstung erkennt der Kunde die mechanische Funktionstüchtigkeit an und erklärt, es zuvor überprüft zu haben.
  5. Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Gewissenhaftigkeit zu behandeln; Wettbewerbe, rücksichtslose Manöver und Zurschaustellungen jeglicher Art sind verboten. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug so zu nutzen, dass Schäden am Fahrzeug und an dessen Zubehör vermieden werden.
  6. Die gewerbliche Nutzung des Fahrrads bzw. der Ausrüstung sowie die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
  7. Der Benutzer ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und erklärt, diese zu kennen. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung bei unsachgemäßer Verwendung des Fahrzeugs und Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung ab.
  8. Die Nutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung setzt die körperliche Fitness und das technische Können der Person voraus, die es nutzen möchte. Daher erklärt der Nutzer mit der Anmietung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit und die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt, ohne irgendwelche Vorbehalte zu machen.
  9. Alle durch den Verkehr und die Nutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung entstehenden Vorkommnisse, Schäden oder Verletzungen sind ausschließlich dem Fahrer zuzuschreiben. Der Kunde haftet daher für sämtliche Schäden, die während der Nutzung des Fahrzeugs an ihm selbst, an Dritten, an Sachen, am Fahrrad und/oder an der Ausrüstung entstehen. Vom Vermieter kann keine Entschädigung jeglicher Art verlangt werden. Als Beispiel einige Kosten: Vorderrad oder Hinterrad Citybike 60,00 €; Kette 25,00 €; Reifen 35,00 €; Schlauch 10,00 €; Citybike Bremshebel 25,00 €; Pedale € 15,00; Kurbel 25,00 €; Sattel 35,00 €; Vorhängeschloss 15,00 €; Warenkorb 15,00 €;
  10. Im Falle von Schäden und/oder Brüchen am gemieteten Fahrzeug muss der Nutzer für den entstandenen Schaden aufkommen, der vom Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs beziffert wird.
  11. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads und/oder der Ausrüstung, der Nichtrückgabe oder einer irreparablen Beschädigung derselben ist der Nutzer verpflichtet, den Schaden mit dem ab sofort festgelegten und vereinbarten Mindestbetrag zu ersetzen: 150,00 € (einhundertfünfzig Euro/00) für Kinderfahrräder, Kindersitze und sonstiges Zubehör; 300,00 € (dreihundert/00) für den Kinderwagen; 350,00 € (dreihundertfünfzig/00) für Citybikes; 1000,00 € (eintausend Euro/00) für E-Bike, Tandem und Race; 3500,00 € (dreitausendfünfhundert Euro/00) für 2-Sitzer-Rikscha, E-Bike PRO; 4000,00 € (viertausend/00) für die 4-Sitzer-Rikscha; 7.000,00 € (siebentausend/00) für die 6-Sitzer-Rikscha, 5.500,00 € (fünftausendeinhundert/00) für die 2-Sitzer-Elektrorikscha, 6.000,00 € (sechstausend/00) für die 4-Sitzer-Elektrorikscha oder ein anderer Handelswert der Waren, der bei Abholung des Ausweises bezahlt werden muss.
  12. Die Nutzung des Fahrrads ist Erwachsenen vorbehalten, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen begleitet, der die Verantwortung für ihn übernimmt.
  13. Der Vermieter kann die Vermietung des Fahrrads an eine Person verweigern, die als nicht in der Lage gilt, das Fahrrad zu fahren (gemäß Artikel 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen und in jedem Fall nach seinem alleinigen Ermessen.
  14. Der Kunde mit einem nicht funktionierenden Fahrrad oder Gerät kann sein Fahrzeug an jedem anderen Mietstandort gegen ein anderes funktionierendes tauschen, sowohl um die Miete fortzusetzen als auch um zu dem Ort zu gelangen, an dem er das Fahrzeug ursprünglich gemietet hat. Der Mietvertrag sieht weder die Rückgabe des Fahrzeugs vor, das ausschließlich an einer Mietstation von Imperia Green S.r.l.s. ersetzt wird, noch die des Benutzers, der sich daher verpflichtet, das Fahrzeug an der Station von Imperia Green S.r.l.s. zurückzugeben. in dem er den Mietvertrag unterzeichnet hat.
  15. Die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Nutzer setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Akzeptanz dieser Ordnung, der Tarife sowie der Öffnungs- und Schließzeiten der Mietservices voraus.
  16. Für alle Streitigkeiten aus den durch diese allgemeinen Mietbedingungen geregelten Beziehungen ist das Gericht von Imperia zuständig.

ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN
Gemäß den Artikeln 13-14 der EU-Verordnung Nr. 679/2016 werden folgende Informationen bereitgestellt. Die im Rahmen des mit dem Vermieter abgeschlossenen Mietvertrages übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 679/2016. Die genannten Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Abschluss, Durchführung und Verwaltung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag; zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und/oder Vorgaben öffentlicher Stellen, insbesondere für Zwecke der Sicherheit und Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz. Die Verarbeitung erfolgt auch mithilfe elektronischer und automatisierter Mittel. Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig, allerdings kann eine Nichtbereitstellung dazu führen, dass die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt werden können. Die Daten können, stets im Rahmen der oben genannten Zwecke, an Muttergesellschaften, die von ihnen kontrolliert werden und/oder auch indirekt mit ihnen verbunden sind, oder an öffentliche Verwaltungen und an Bankinstitute weitergegeben werden, um die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Vermieter.