Locazione motocicli DEU

Imperia Green S.r.l.s. - Via massabovi, 114 - 18100 Imperia - IM 229017 - P. IVA 01749570089

Wohnhaft in

Dimensione massima del file: 67.11MB

Leiht von Imperia Green S.R.L.S. als Leasinggeber das folgende Motorrad:

(di proprietà della società Imperia Green S.R.L.S.)
Inklusive Mehrwertsteuer. Unbegrenzte Kilometer sind im Mietpreis enthalten. Das Motorrad wird mit einem vollen Tank oder einem Ladestand zwischen 1'80 und 100% (wenn das Fahrzeug elektrisch ist) geliefert Kaution: 250 € per Kreditkarte mit Vorautorisierungsservice.
Die Kaution wird dem Mieter vollständig zurückerstattet, mit Ausnahme der Bestimmungen in Punkt „E“ dieses Vertrags. Der Fahrer bestätigt, dass er für das betreffende Motorrad verantwortlich ist, bis es an Imperia Green S.R.L.S. zurückgegeben wird. Die Rückgabe wird durch eine spezielle Quittung bestätigt, die vom Vertreter von Imperia Green S.R.L.S. unterzeichnet und abgestempelt ist. Der Fahrer erklärt, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen des betreffenden Motorrades ist und dass diese Fahrerlaubnis weder entzogen noch abgelaufen oder ausgesetzt ist. Der Fahrer erklärt sich damit einverstanden, Imperia Green S.R.L.S. zu entschädigen. den vollen Betrag eventueller Schäden am betroffenen Motorrad durch Abbuchung von Ihrer Kreditkarte oder durch Barzahlung. Der Fahrer erklärt, sich aller Risiken bewusst zu sein, die mit dem Fahren des betreffenden Motorrads auf öffentlichen und privaten Straßen verbunden sind, und erklärt sich für etwaiges gesetzeswidriges Verhalten verantwortlich.
Der Mieter erklärt, alle Klauseln des Vertrages der Artikel zu verstehen und zu akzeptieren: A
B) Imperia Green S.R.L.S. mit Sitz in Imperia, Via Massabovi 114, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01749570089, Telefonnummer +39 389 5245826 (nachfolgend „Vermieter“ genannt), stellt dem Mieter das oben beschriebene Motorrad für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

C) Der Fahrer bestätigt, dass das Motorrad in ausgezeichnetem Zustand übergeben wird, regelmäßig gewartet wird, mit vollem Tank oder einer Batterieladung zwischen 80 % und 100 % (wenn es sich um ein Elektrofahrzeug handelt) und über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie das Fahrzeug besichtigt und von seinem einwandfreien Zustand überzeugt haben und das Motorrad für den beabsichtigten Einsatzzweck als geeignet erachten.

D) Schäden am Fahrzeug werden dem Fahrer in Rechnung gestellt, mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung. Der gesamte Betrag eventueller Schäden wird der Kreditkarte des Mieters belastet, der damit ausdrücklich einverstanden ist.

E) KAUTION: Der Mieter zahlt dem Vermieter gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieses Vertrags einen Betrag von 250 € als Kaution. Dieser Betrag wird dem Fahrer bei der Rückgabe des Motorrads zurückerstattet, sobald festgestellt wurde, dass keine Mängel oder Schäden vorliegen, wenn er in bar bezahlt wurde, oder bei der Einbehaltung per Kreditkarte mit Vorautorisierungsverfahren nach einer Frist zwischen 4 und 30 Tagen automatisch freigegeben. Die Kaution kann ganz oder teilweise zur Deckung eventueller während der Mietzeit entstandener Schäden zuzüglich der Kosten für die Schadensbegutachtung verwendet werden. Die Kaution kann zur Deckung von Kosten im Falle einer Zahlung wegen Verkehrsverstößen aller Art, bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugscheinen oder zur Deckung von Schäden gegenüber Dritten sowie bei Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die durch den Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen davon entstehen und nicht durch die Fahrzeugversicherung gedeckt sind. Bei Nichtzahlung der Kaution wird der Mietvertrag wegen Verschuldens des Kunden gekündigt und der Vermieter ist berechtigt, 20 % des Gesamtmietbetrags als Vertragsstrafe einzubehalten. Der Kunde wird die Kosten dem Vermieter auf dessen Verlangen bezahlen bzw. erstatten.

F) Mit diesem Vertrag wird lediglich der Besitz des unter Punkt 1 genannten Motorrades auf den Mieter übertragen, wobei der Besitz desselben weiterhin in der uneingeschränkten Verfügungsgewalt des Vermieters verbleibt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Vertrags nach eigenem Ermessen zu kündigen und vom Mieter die unverzügliche Rückgabe des betreffenden Motorrads zu verlangen. In diesem Fall wird ihm lediglich die Differenz des Mietpreises für den Zeitraum der Nichtbenutzung erstattet, bzw. dieser Betrag wird einbehalten, wenn sich herausstellt, dass der Schaden am Motorrad höher ist als die gezahlte Kaution.

G) Allgemeine Geschäftsbedingungen (bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages):

Art. 1: Die Firma Imperia Green S.R.L.S. übergibt als Vermieter dem Mieter das auf der Vorderseite dieses Vertrags am besten identifizierte Fahrzeug in ausgezeichnetem Wartungszustand, einwandfrei funktionsfähig und im gleichen Zustand, das am Ende der Mietdauer an den Vermieter zurückgegeben werden muss. Der Fahrer erklärt mit der Übernahme des Fahrzeugs, der Unterzeichnung des Mietvertrags und der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er sich davon überzeugt hat, dass das Motorrad in gutem Zustand und für den vereinbarten Zweck geeignet ist, und dass er im Besitz eines gültigen europäischen oder nicht-europäischen Führerscheins zum Führen des Motorrads ist. Der Mieter verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu seiner Person, seinem Alter, seiner Adresse und zum Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu machen und stellt den Vermieter ausdrücklich von allen nachteiligen Folgen frei, die diesem im Falle falscher Angaben entstehen können.

Art. 2 Der Mieter verpflichtet sich:

A) das Fahrzeug mit einem zugelassenen Helm zu führen und den Beifahrer nur mit einem zugelassenen Helm zu befördern, das Fahrzeug samt der bereitgestellten Ausrüstung mit größter Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu pflegen;

B) dafür zu sorgen, dass Fett, Schmier- und Bremsöl in dem notwendigen Zustand sind, um die Funktion und Sicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, das Motorrad sorgfältig und umsichtig zu verwenden und es keinen hohen Geschwindigkeiten und Belastungen auszusetzen oder es bei Rennen und Wettbewerben einzusetzen. Für alle Schäden oder Pannen am Motorrad, die auf Fahrlässigkeit, Betrug, Unachtsamkeit, Stürze, Unfälle und Beulen zurückzuführen sind, ist der Fahrer haftbar.

C) alle strittigen Bußgelder und/oder während der Mietdauer abgezogenen Punkte direkt zu bezahlen und dem Vermieter den entsprechenden Betrag und die sich daraus ergebenden Kosten in Höhe von 30 Euro für jedes Bußgeld zuzüglich des Betrags selbst zu erstatten.

D) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen und/oder Forderungen Dritter für Schäden freizustellen, die diesen und/oder ihrem Eigentum in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vermietung entstehen.

E) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sämtliche Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen, die dem Vermieter zur Erwirkung der Erfüllung seiner aus irgendeinem Grund fälligen Zahlungsverpflichtungen entstehen, beispielsweise die Kosten für nicht bezahlte Autobahngebühren. Der Mieter erklärt sich hiermit mit der Abbuchung der durch den Vermieter erhöhten Beträge von seiner Kreditkarte einverstanden.

F) Es wird davon ausgegangen, dass, wenn auf Anfrage des Mieters die Rückgabe des Fahrzeugs und seiner Schlüssel vom Vermieter während der Geschäftsschlusszeiten genehmigt wurde, die Miete an dem Datum und zu der Uhrzeit der Wiedereröffnung des Geschäfts selbst endet.

G) Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es sich zum Zeitpunkt der Anmietung befand. Eventuelle Schäden am Motorrad werden bei der Rückgabe festgestellt und die entsprechenden, vom Fahrer zu zahlenden Reparaturkosten berechnet.

H) Der Fahrer erkennt an, dass er keine dinglichen Rechte am gemieteten Fahrzeug und dem mitgelieferten Zubehör hat und daher in keiner Weise darüber verfügen kann.

Art. 3 Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug persönlich zu nutzen und es nicht unentgeltlich, entgeltlich und aus irgendeinem Grund an Dritte zu überlassen:

A) zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen;

B) Gegenstände schieben oder ziehen;

C) unter dem Einfluss von Drogen, Narkotika, Alkohol oder Rauschmitteln oder anderen Substanzen stehen, die das Verständnis und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können;

D) Bei Rennen, Wettbewerben oder Geschwindigkeitsprüfungen;

E) Für einen gesetzeswidrigen Zweck;

F) für die Fahrt in Sperrgebieten und in Zugangs- oder Servicebereichen zu Hafengebieten oder Flughäfen mit eingeschränktem Verkehr;

G) Von einer Person, die im Mietvertrag nicht als Fahrer angegeben ist;

H) Von einer Person, die dem Vermieter falsche Angaben zu ihrem Alter, Namen oder ihrer Adresse gemacht hat;

I) Von einer Person, die noch nicht volljährig ist.

Art. 4 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle am Fahrzeug und/oder an Teilen und Zubehör davon entstandenen Schäden zu ersetzen sowie die Verwaltungskosten des Unfalls zu erstatten. Der Fahrer verpflichtet sich, jeden Unfall, auch kleineren Ausmaßes, der sich während der Mietdauer des Motorrads ereignet hat, innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis zu melden.

Art. 5 Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer verpflichtet:

A) Informieren Sie den Vermieter unverzüglich telefonisch unter 3895245826 oder 3409748035 und senden Sie ihm innerhalb der folgenden 12 Stunden per E-Mail an info@greenet.city einen vollständigen, detaillierten Bericht auf dem in den Fahrzeugdokumenten enthaltenen Formular (CID-Formular).

B) Benachrichtigen Sie die nächstgelegene Polizeibehörde;

C) Bei Unsicherheit über die Unfalldynamik keine Haftungserklärungen abgeben;

D) Notieren Sie sich Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen;

E) dem Vermieter alle weiteren nützlichen Informationen zur Verfügung zu stellen;

F) Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters bezüglich der Aufbewahrung und Reparatur des Fahrzeugs.

Art. 6 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die aus dem Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen davon entstehen und nicht durch die Kfz-Versicherung gedeckt sind, und den vollen Wert der auf der Kreditkarte hinterlegten Kaution zu bezahlen.

Art. 7 Bei Verlust oder Diebstahl lediglich des Schlüssels des Mietfahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, den Vorfall unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden und dem Vermieter das Original der Anzeige auszuhändigen. Auch für die Tage der Nichtbenutzung des stehenden Fahrzeuges ist der Mietpreis zu entrichten, der sich nach dem im Mietbrief festgelegten Satz errechnet. Für den Schlüsselersatzservice sind vom Mieter die dem Vermieter entstehenden Kosten, welche in der Tabelle aufgeführt sind, zu bezahlen. Wenn der Mieter dem Vermieter das Original des Berichts nicht aushändigt, kann dieser nach dem im Mietvertrag angegebenen Rückgabedatum des Fahrzeugs auf jede beliebige Weise, auch gegen den Willen des Mieters, in seinen physischen Besitz des Fahrzeugs gelangen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermieter die entstandenen Kosten zu erstatten sowie den bis zum Datum der Rückgabe des Fahrzeugs berechneten Mietpreis und die Kosten für den Ersatz des Schlüssels zu bezahlen.

Art. 8 Das Fahrzeug muss ohne zusätzliche Schäden und mit sämtlichem Zubehör, Schlüsseln und Dokumenten zurückgegeben werden, die bei der Übergabe durch den Vermieter vorhanden waren, mit Ausnahme des vom Kunden bei der Buchung vorgeschlagenen und akzeptierten Firmenversicherungsschutzes.

Andernfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer der folgenden Vertragsstrafen:

Beschreibung
Nichtrückgabe des Helmes: 100 €
Geldstrafen: 50 €
Nichtbefüllen/Nichtladen der Batterie (wenn weniger als 80%): 30 €
Technisches Gutachten zur Schadensberechnung: 200 €
Schlüsselverlust: 100 €

Art. 9 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Mietvertrag angegebenen Ort und zu dem dort angegebenen Datum bzw. auf jeden Fall so bald wie möglich auf Verlangen des Vermieters mit derselben Ausstattung und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, mit Ausnahme normaler Abnutzung. Wird das Fahrzeug nicht bis zu diesem Datum an den Vermieter zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für jeden zusätzlichen Miettag zu erstatten sowie sämtliche Kosten, die dem Vermieter entstehen, um den physischen Besitz des Fahrzeugs wiederzuerlangen, sowie den durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstandenen Verdienstausfall und eine Entschädigung für etwaige erlittene Schäden.

Art. 10 Der Mieter, der den vereinbarten Betrag für diese Miete per Kreditkarte bezahlt, ermächtigt den Vermieter, sämtliche in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Belastungen direkt über dieselbe Kreditkarte vorzunehmen.

Art. 11 Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter oder dem Fahrer des Motorrads und/oder seinen Passagieren nicht für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die ihnen aufgrund einer Fehlfunktion des Fahrzeugs oder von Verkehrsunfällen entstehen. Ebenso wenig kann der Vermieter für Schäden jeglicher Art verantwortlich gemacht werden, die durch Diebstahl, Aufruhr, Krieg und/oder höhere Gewalt und zufällige Ereignisse entstehen. Eventuelle vom Fahrer auf dem Mietmotorrad vergessene Gegenstände gelten als zurückgelassen und sind vom Vermieter nicht zur Aufbewahrung bzw. Rückgabe verpflichtet.

Art. 12 Der Vermieter ermächtigt den Mieter, mit dem Motorrad einen Umkreis von maximal 120 km um den Übergabeort des Fahrzeugs zu fahren.

Art. 13 Dieser Mietvertrag unterliegt italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Kündigung dieses Vertrags entstehen können, ist ausschließlich das Gericht von Imperia zuständig.

Art. 14. Ohne die Zustimmung eines Vertreters des Vermieters mit entsprechender schriftlicher Vollmacht können keine Änderungen dieser Bedingungen vorgenommen werden.

Art. 15 Bei verspäteter Zahlung der fälligen Beträge wird der von der Europäischen Bank festgelegte Zinssatz zuzüglich drei Prozentpunkte fällig, wofür eine reguläre Rechnung ausgestellt wird.

Art. 16 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Art. 17 Zustimmungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Gesetz 675/96 zum Datenschutz. Der Mieter erteilt mit Erhalt der Informationen dem Vermieter seine Zustimmung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die in den vorgenannten Informationen genannten Personen und zu den dort genannten Zwecken. Die Verarbeitung allgemeiner personenbezogener Daten, Mitteilungen und Themen sowie die angegebenen notwendigen und fakultativen Zwecke (Unterabschnitt b und c) umfassen den Schutz vor Kreditrisiken und kommerzielle Initiativen.

Art. 18 Mietmodalitäten

Tages- und Mehrtagespreise laut Tabelle in den ausliegenden Broschüren und Informationen können auf der Website info@greenet.city angefordert werden.
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Haftpflichtversicherung.
Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das vertragsgegenständliche Fahrzeug sein.

Art. 19: Die Mietreservierung erfordert die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % der Mietkosten, die per Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Fahrers einbehalten wird. Bei jeder Stornierung dieser Reservierung, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Datum des Beginns der Nutzung des Fahrzeugs erfolgt, wird eine Strafe in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrags erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem 29. Tag, ist keine Rückerstattung möglich und dem Mieter wird nichts geschuldet.

Art. 20 Haftungsbeschränkungen des Vermieters Innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Grenzen haftet der Vermieter Imperia Green S.R.L.S. kann nicht haftbar gemacht werden und der Mieter verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter für etwaige Schäden, die ihm oder Dritten durch die Nutzung des Mietfahrzeugs entstehen oder für Verlust oder Beschädigung des im Fahrzeug zurückgelassenen Eigentums des Mieters oder für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch eine verspätete Auslieferung des Fahrzeugs, unvorhergesehene Ereignisse oder Pannen sowie jegliche anderen Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Imperia Green S.R.L.S. liegen, entstehen. In jedem Fall besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz gegenüber dem Vermieter.

Art. 21 Motorradpanne: Sollte es am Mietfahrzeug zu einer technischen Panne kommen, die nicht vom Kunden zu vertreten ist und die eine Nutzung des Fahrzeugs ausschließt, wird der Vermieter das Fahrzeug nach Möglichkeit durch ein gleichwertiges ersetzen. Im Falle der Unmöglichkeit erhält der Mieter den nicht genutzten Teil der bereits bezahlten Mietzeit zurückerstattet. Jeder Reifenschaden muss auf Kosten des Fahrers repariert werden und ist Imperia Green S.R.L.S. zu melden. aus offensichtlichen Gründen der Fahrzeugsicherheit die Reifenpanne. Das Verlassen des Fahrzeugs und die Fahrt außerhalb Italiens bringt für den Fahrer die Verpflichtung mit sich, alle direkten und indirekten Kosten zu erstatten, die für die Wiedererlangung des Fahrzeugs erforderlich sind.

Art. 22 Beschlagnahme des Fahrzeugs Im Falle der Beschlagnahme oder Konfiszierung des Motorrads durch die Justizbehörde aus Gründen, die dem Fahrer zuzuschreiben sind, haftet die Firma Imperia Green S.R.L.S. wird dem Fahrer bis zur Fahrzeugrückgabe die auf Grundlage dieses Vertrages berechneten täglichen Mietkosten in Rechnung stellen, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Ende der vereinbarten Mietdauer. Wird dieser Höchstbetrag erreicht, überträgt die Firma Imperia Green S.R.L.S. nach vollständiger Bezahlung des vorgesehenen Betrags das Eigentum an dem beschlagnahmten oder konfiszierten Fahrzeug auf den Fahrer.

Gemäß und für die Zwecke der Artikel 1341-1342 des Zivilgesetzbuches erkläre ich, dass ich die in den Artikeln A-B-C-0-E-F-G und Art. 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-11-12-13-14-15-16-17-18-19-20-21-22-23 enthaltenen Klauseln sorgfältig gelesen habe und ihnen ausdrücklich zustimme.

Documenti

Art. 23 Informationstext zum Datenschutz: Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets 196/2003, Imperia Green S.R.L.S. informiert Sie darüber, dass Ihre persönlichen Daten und andere bereitgestellte Informationen nur und ausschließlich von Imperia Green S.R.L.S. verwendet werden. für kommerzielle Zwecke und zur Förderung der Fahrzeugvermietungsaktivitäten unter Einhaltung der Datenschutzgrundsätze des Gesetzesdekrets 196/2003 und werden nur für einen Zeitraum gespeichert, der für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Der Mieter erklärt gemäß und für die Zwecke der Artikel 13411342 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die in den Artikeln: A-B-C-D-E-F-G und den Artikeln: 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-1112-13-14-15-16-17-18-19-20-21-22 23 genannten Klauseln sorgfältig gelesen zu haben, ausdrücklich zu akzeptieren und zu verstehen.

Dimensione massima del file: 67.11MB

Rollerlieferung 20 €
Rollerabholung 20 €
Vorhängeschloss 2€
Zusätzlicher Fahrer 3 €
Zweiter Helm 3 €
Versicherungsschutz