Locazione natanti da diporto DEU VERMIETER Firma/Unternehmen * Umsatzsteuer-Identifikationsnummer * Hauptsitz in * Über * Gesetzlicher Vertreter Herr * CONDUCTOR des Bootes Herr * Ausweisdokument * Ausweisdokument Ziehen Sie Ihre Datei hierher oder klicken Sie, um sie hochzuladen Scegli file Dimensione massima del file: 67.11MB Tel * Email * Wohnhaft in * Über * Nummer des Bootsführerscheins Ausgestellt von Gültig bis Bootsführerschein Ziehen Sie Ihre Datei hierher oder klicken Sie, um sie hochzuladen Scegli file Dimensione massima del file: 67.11MB NAUTISCHE EINHEITEN Typ/Modell * Anzahl der beförderbaren Personen Identifikationsnummer Anzahl der Besatzungsmitglieder Datum und Uhrzeit der Lieferung * Ort der Lieferung Datum und Uhrzeit der Rückgabe * Abgabestelle Vertragsdauer * Einschränkungen bei der Nutzung der Einheit * Miete insgesamt * Kaution für die Bestätigung * Restbetrag * Sicherheitskaution * ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN KAPITEL I Über den Mietvertrag Definitionen – Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen: Vermietung eines Sportbootes: Vertrag, durch den sich eine der Parteien gegen Entgelt verpflichtet, der anderen Partei die Nutzung des Sportbootes für einen bestimmten Zeitraum zu überlassen. Das Gerät geht in den eigenständigen Genuss des Schiffsführers über, der mit ihm die Navigation ausübt und Verantwortung und Risiken übernimmt; Vermieter: eine Person, die sich gegen eine bestimmte Gebühr verpflichtet, einer anderen Person für einen bestimmten Zeitraum die Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden Wasserfahrzeugs zu überlassen; Mieter: Person, die das Wasserfahrzeug für den mit dem Vermieter vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung einer Miete nutzt. Rücktritt durch den Mieter – Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, muss er dies dem Vermieter unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mitteilen. Der Vermieter verpflichtet sich, die als Kaution erhaltene Kaution gemäß den folgenden Bedingungen zurückzuzahlen: volle Rückerstattung der Anzahlung bei Rücktritt mindestens 45 Tage vor dem Einschiffungsdatum; 50 % Rückerstattung der Bestätigungsanzahlung bei einer Kündigung mindestens 30 Tage vor dem Einsteigen; Keine Rückerstattung, weder der Anzahlung noch des Restbetrags, bei einer Kündigung innerhalb von 15 Tagen vor dem Einschiffungsdatum oder während der Nutzung der Einheit. Für die Zwecke dieses Artikels ist das Versanddatum maßgeblich, das sich aus dem Poststempel ergibt. Eventuelle Vermittlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Rücktritt durch den Vermieter – Möchte der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, muss er dies dem Mieter sowie etwaigen Vermittlern unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mitteilen. Der Vermieter verpflichtet sich, den erhaltenen Zahlungsbetrag gemäß den folgenden Bedingungen zurückzuerstatten: Volle Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags aus beliebigem Grund bei einer Stornierung mindestens 15 Tage vor dem Einschiffungsdatum. Für die Zwecke dieses Artikels ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Absendung einer E-Mail o. Ä. gültig. Eventuelle Vermittlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Vermieters. KAPITEL II Von den Auftragnehmern Pflichten des Schiffseigners – Der Schiffseigner verpflichtet sich: die Einheit in fahrbereitem Zustand liefern und allen erforderlichen Kontrollen unterziehen, um optimale Sicherheitsstandards zu gewährleisten; Lieferung des Geräts komplett mit sämtlichem Zubehör, Ausrüstung und Sicherheitsmerkmalen; der Einheit die für die Navigation erforderlichen Dokumente auszuhändigen; Lieferung der Einheit in einwandfreiem hygienischen und sauberen Zustand; Reparaturen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Verschleiß durch normale Verwendung der Einheit gemäß der vereinbarten Nutzung zu veranlassen; verpflichtet sich außerdem, den Mieter von allen Kosten zu entschädigen, die für während der Vertragsdauer durchgeführte Notfallreparaturen anfallen; dem Fahrer den Schaden zu ersetzen, der aus einem durch Sachverständigengutachten nachgewiesenen Mangel in der Fahrtauglichkeit des Schiffes resultiert, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der mit der üblichen Sorgfalt nicht festgestellt werden kann. Pflichten des Mieters – Der Mieter verpflichtet sich: das Schiff innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Einsatzgrenzen entsprechend den sich aus dem Seetüchtigkeitszeugnis ergebenden technischen Merkmalen zu nutzen; das Boot in demselben Zustand zurückgeben, in dem es bei der Einschiffung übergeben wurde, komplett mit sämtlichem Zubehör, das in der Inventarliste gemäß Artikel 16 aufgeführt ist; Respektieren Sie die maximale Anzahl an Personen, die transportiert werden können. das Schiff nicht für gewerbliche Zwecke zu nutzen, wie zum Beispiel den Transport von Gütern oder Personen, die Untervermietung und die Vertragsübertragung; im Rahmen der Qualifikationen des Schiffes navigieren, auch im Hinblick auf die an Bord vorhandene Sicherheitsausrüstung; im Rahmen der in der nautischen Lizenz ausgewiesenen Qualifikationen des Schiffskommandanten navigieren; die Absicht, an Regatten oder nautischen Wettbewerben anderer Art teilzunehmen, im Voraus bekannt geben; Verwenden Sie das Gerät nicht für Aktivitäten, die eine Gefahr für beförderte Dritte und Schwimmer darstellen. Fordern Sie nicht an, abgeschleppt zu werden oder andere Schiffe abzuschleppen, es sei denn, es handelt sich um einen absoluten Notfall. Fahren Sie nicht aufs Meer hinaus oder kehren Sie nicht sofort zum nächstgelegenen Hafen oder ausreichend sicheren Ort zurück, wenn: die Schifffahrt von den Behörden verboten ist; schlechtes Wetter oder gefährliche See; Lassen Sie das Gerät nicht unbeaufsichtigt; die Hoheitsgewässer des Gastlandes nicht ohne die Genehmigung des Schiffseigners verlassen; Verwenden Sie zur Reinigung des Geräts weder außen noch innen Reinigungsmittel, die die Materialien beschädigen könnten. den Vermieter mindestens einmal wöchentlich anrufen und ihn über den Standort der Wohnung informieren; den Vermieter von allen Verpflichtungen zu entbinden, die sich aus der Nutzung der Einheit ergeben. Berechtigung zum Führen des Schiffes - Verfügt der Fahrer über keinen Führerschein oder ist dieser für die geplante Fahrt nicht ausreichend, muss er die Daten der Person angeben, die das Schiff führen wird und die diesen Vertrag ebenfalls unterzeichnet und die damit verbundenen Verpflichtungen übernimmt. Diese Wahl unterliegt der Zustimmung des Vermieters, der, sofern keine Einigung erzielt wird, abweichend von den Bestimmungen des Art. 28 vom Vertrag zurücktreten kann, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. 3 dieses Schreibens. KAPITEL III Über die Miete und Nebenkosten Zahlungsmethoden - Der Mieter verpflichtet sich, 50 % des Mietpreises bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen und den Restbetrag vor Anreise zu begleichen, andernfalls wird die Reservierung storniert und die Bestätigungsanzahlung einbehalten. Kaution – Die Kaution wird dem Benutzer zurückerstattet, nachdem festgestellt wurde, dass während der Navigation keine Schäden, Vertragsverletzungen und Verpflichtungen aufgetreten sind. Für etwaige Einbehalte wird eine Quittung ausgestellt. Zusätzliche Kosten – Der Mieter ist für die Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einheit während der Mietdauer entstehen. Insbesondere sind Sie verantwortlich für: Kraftstoff, Wasser, Strom, Hafengebühren, Zollgebühren, Anker- und Liegeplatzkosten, Geld- und Verwaltungsstrafen. Crew – Wenn der Fahrer beabsichtigt, eine Crew für die Durchführung von Borddiensten anzuheuern, gehen die damit verbundenen Kosten und Gebühren vollständig zu seinen Lasten. Tatsächlich ist dieser Service nicht im Mietgegenstand enthalten und ist nicht in der entsprechenden Gebühr inbegriffen. Versicherung – Die Einheit wird dem Mieter gemäß Gesetz Nr. 990 vom 24.12.1969 ordnungsgemäß haftpflichtversichert übergeben. Jeglicher Schaden, der während der Nutzungsdauer des Schiffes durch den Mieter verursacht wird, geht vollständig zu seinen Lasten. Verlust oder Beschädigung der transportierten Gegenstände sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Vermittlungsgebühren - Die Vermittlungsgebühren für den Abschluss dieses Vertrages gehen zu Lasten des Vermieters. KAPITEL IV Von der Erfüllung Lieferung des Schiffes – Das Schiff wird dem Mieter am im Vertrag festgelegten Ort und zur festgelegten Zeit geliefert. Wenn der Vermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Einheit zu liefern, hat er das Recht, nach vorheriger Ankündigung, auch telefonisch, innerhalb von 4 Stunden eine andere Einheit mit ähnlichen Eigenschaften zu liefern, mit der Verpflichtung, dem Benutzer den entgangenen relativen Stundensatz zu erstatten. Dauert die Verzögerung länger als 4 Stunden, kann der Mieter eine Kündigung des Vertrages verlangen. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den gezahlten Betrag zurückzuerstatten und eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Preises für eine Mietstunde zu zahlen. Hierdurch soll der Schaden ersetzt werden, der infolge der vorgenannten Verzögerung entstanden ist oder noch entstehen wird. Die Ersatzpflicht für weitere Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Rückgabe des Schiffes– Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, wird unbeschadet etwaiger höherer Schäden, die dem Vermieter entstehen, für jede Stunde der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Preises für eine Mietstunde fällig. Nichtnutzung – Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Nichtnutzung des Bootes in Fällen von: widrigen Wetterbedingungen; entgegenstehende Bestimmungen der Seebehörden; persönliche Behinderungen des Nutzers oder seiner Gäste; im Falle eines Zufalls oder höherer Gewalt. In diesen Fällen beginnt der Mietvertrag dennoch mit dem in diesem Vertrag angegebenen Liefertermin und der Vermieter behält seinen Anspruch auf Zahlung des Mietpreises. Inventarliste – Beim Einsteigen erhält der Fahrer eine Inventarliste aller an Bord befindlichen Gegenstände. Diese Liste muss vom Benutzer beim Empfang unterschrieben werden. Damit bestätigt er, dass er das Gerät mit sämtlichem vorgeschriebenen Zubehör und allen weiteren Angaben erhalten hat. Proteste nach Lieferung werden nicht anerkannt. Schäden, Pannen, Unfälle, Reparaturen - Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist der Fahrer verpflichtet, unverzüglich zum Einschiffungsort zurückzukehren. Der Fahrer darf die Fahrt nur fortsetzen, wenn dies nach alleinigem Ermessen des Vermieters nicht zu einer Verschlimmerung des Schadens oder einer Gefährdung von Personen oder des Schiffes führt. In Fällen, in denen eine Gefährdung der Sicherheit des Schiffes und/oder der an Bord befindlichen Personen vernünftigerweise vorhersehbar ist, kann der Mieter nach Benachrichtigung und Genehmigung des Vermieters alle dringend erforderlichen Reparaturen durchführen lassen, vorbehaltlich der Erstattung aller dem Mieter entstandenen und von ihm nachzuweisenden Kosten durch den Vermieter. Der Fahrer muss in jedem Fall so schnell wie möglich zum Einschiffungsort zurückkehren. Wenn die Reparaturzeit mehr als zwei Stunden beträgt, hat der Mieter das Recht, die Kündigung des Vertrages rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Störung zu verlangen und die Erstattung des Stundensatzes für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer zu erhalten. Alternativ kann der Mieter aus organisatorischen Gründen des Vermieters die Mietdauer über die vorgesehene Dauer hinaus verlängern und die Ausfallstunden nachholen. In jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet, den für die nicht in Anspruch genommene Miete anfallenden Stundensatz zu erstatten, ohne dass der Mieter hieraus einen darüber hinausgehenden Schadenersatz verlangen kann. Sollten Reparaturen aufgrund von Mängeln erforderlich sein, die der Mieter zu vertreten hat, so hat der Mieter diese vor Rückgabe des Mietobjektes auszuführen oder dem Vermieter in jedem Fall den für die Ausführung erforderlichen und über die Dauer des Mietvertrages hinausgehenden Zeitaufwand zu entschädigen, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf Ersatz allfälliger darüber hinausgehender Schäden. Der Mieter erklärt, dass er auf jegliche Entschädigung für immaterielle und/oder Vermögensschäden verzichtet, die sich aus der Nichtnutzung des gemieteten Bootes aus irgendeinem Grund ergeben, wobei dieser Verzicht bei der Festlegung des Mietpreises berücksichtigt wurde. KAPITEL V Schlussbestimmungen Verweis auf das Gesetz - Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird auf die geltende Gesetzgebung verwiesen. Streitigkeiten - Jegliche Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Durchführung dieses Vertrags werden einem Schiedsgericht vorgelegt, das aus drei Mitgliedern besteht, von denen eines vom Mieter, eines vom Vermieter ernannt und das dritte im gegenseitigen Einvernehmen unter den Schiedsrichtern ausgewählt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der dritte Schiedsrichter vom Präsidenten der Handelskammer von Imperia ernannt. Das Schiedsgericht wird einvernehmlich und einvernehmlich urteilen und dabei volle Form- und Verfahrensfreiheit wahren. Registrierungskosten – Eventuelle Registrierungskosten dieses Vertrages sowie etwaige sonstige Folgekosten trägt ausschließlich die Partei, die sie erforderlich gemacht hat. Zusätzliche Klauseln – Alle zusätzlichen Klauseln müssen schriftlich abgefasst werden, andernfalls sind sie nichtig. Imperia, Unterschrift des Dirigenten Clear Unterschrift des Kommandanten Clear Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des Zivilgesetzbuches erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, die folgenden Artikel gelesen und gebilligt zu haben: 2, 4, 5, 11, 13, 14, 15, 17, 19. Unterschrift des Dirigenten Clear Meeresbiologe an Bord Handtücher an Bord Zusätzliche Hinweise Senden Se sei un essere umano, lascia questo campo vuoto.